Mitgliedschaft

Wer Mitglied bei uns werden möchte, der sollte einfach mal zu den Gruppenstunden in der entsprechenden Altersstufe gehen. Die Altersstufen teilen sich folgendermaßen auf: Biber sind unsere jüngsten Mitglieder im Alter von 5-7 Jahren. Wölflinge sind zwischen 8 und 11 Jahren alt, Jungpfadfinder sind zwischen 11 und 14 Jahren alt, Jugendliche ab 14 Jahren werden Mitglied der Pfadfinderstufe. Unsere ältesten Mitglieder sind die Rover im Alter zwischen 16 und 21 Jahren. Wer sich für eine Mitgliedschaft interessiert, der findet auf den entsprechenden Seiten der Altersstufen weitere Informationen über die Gruppe und die Zeiten der Gruppenstunden. Bei Interesse empfehlen wir einen unverbindlichen Besuch der Gruppenstunden für zwei bis vier Wochen, damit man sich ein eigenes Bild machen kann, ob eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Gruppe in Frage kommt. Aus versicherungsrechtlichen Gründen können wir nur angemeldete Mitglieder zu unseren Veranstaltungen wie Zeltlagern etc. mitnehmen. Vor der Anmeldung zu einem Pfingst- oder Sommerlager muss also zunächst der Mitgliedsantrag abgegeben werden.

Mitglied werden
Wenn man sich für eine Mitgliedschaft entschieden hat, kann man vom jeweiligen Gruppenleiter einen Mitgliedsantrag erhalten, der auszufüllen und von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist. Der vollständige Mitgliedsantrag wird einfach bei der nächsten Gruppenstunde wieder beim Gruppenleiter abgegeben, der ihn entsprechend weiterleitet.

Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge enthalten vor allem eine Versicherung, aber auch die Mitgliedszeitschriften, die viermal im Jahr erscheinen, sowie Beiträge zur Ausbildung der Gruppenleiter. Der örtliche Stamm erhält vom Jahresbeitrag lediglich zwischen 5,50 € und 8,60 € zur Deckung des lokalen Verwaltungsaufwands. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr berechnet und beträgt pro Mitglied 45,- € im Jahr. Sind zwei Geschwister aus demselben Haushalt Mitglied, so wird der Beitrag auf 35 € pro Mitglied und Jahr ermäßigt. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr berechnet; wer erst in der zweiten Jahreshälfte Mitglied wird, zahlt in diesem Jahr nur den halben Jahresbeitrag.

Einzugsermächtigung
Im letzten Quartal eines Jahres werden unsere Mitglieder rechtzeitig über die Kündigungsbedingungen sowie den für das kommende Jahr fällen Jahresbeitrag informiert. Wir empfehlen daher die Erteilung einer Einzugsermächtigung, mit der der Stamm die fälligen Beiträge abbuchen kann. So werden Überweisungen nicht vergessen und Mahnungen werden vermieden. Durch die rechtzeitige Beitragsrechnung und den späteren Kontoauszug verbleibt die Kontrolle und das Widerspruchsrecht natürlich beim jeweiligen Kontoinhaber. Ein Formular zur Einrichtung der Einzugsermächtigung befindet sich auf dem Mitgliedsantrag. Für eine nachträgliche Einrichtung oder Änderung der Einzugsermächtigung kann man ein Formular in unserem Downloads-Bereich herunterladen.

Kündigung
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

Weitere Informationen
Bei Fragen zur Mitgliedschaft können Sie sich auch an den Vorstand (Marlene Barkhoff, Till Hesse) oder direkt an den Beauftragten für die Mitgliederverwaltung (Marlene Barkhoff) wenden.